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Meiner Meinung nach muss die Krankenkasse solche Test zahlen, wenn die Mutter über 35 ist. Und zwar aus der Grundversicherung und ohne Selbstbehalt. Bei meinen beiden Schwangerschaften vor 6 und 7 Jahren war das zumindest so.
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Es geht hier um die NICHT-invasiven Tests als NICHt um Chorionzottenbiopsie oder Amniozentese. Ich kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass die nicht-invasiven Tests vor 6/7 Jahren schon so verbreitet waren, ausserdem hier ein Zitat von der unten genannten Website des BAG:
"Bisher mussten sich schwangere Frauen, deren Föten ein erhöhtes Risiko für die Trisomien 21, 18 und 13 aufweisen, einer invasiven Chorionzotten- oder Fruchtwasseruntersuchung unterziehen, wenn sie und ihr Partner eine präzise Diagnose erhalten wollten. Neuere, nicht-invasive Tests ermöglichen es nun, diese Trisomien im mütterlichen Blut festzustellen.

Diese nicht-invasiven Trisomie-Bluttests werden neu ab dem 15. Juli 2015 unter bestimmten Umständen von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP, Grundversicherung) vergütet. Bedingung für die Vergütung ist, dass zuvor ein Ersttrimester-Test (bestehend aus Nackenfaltenmessung mittels Ultraschall und Blutanalysen) durchgeführt worden ist und sich dabei gezeigt hat, dass das Risiko für die Trisomien 21, 18 oder 13 höher ist als 1:1000."

http://www.bag.admin.ch/aktuell/00718/01220/index.html?lang=de&msg-id=58030