Genau der Link ist richtig. Dabei kann pro Krankheitsfall ohne Probleme 3 Tage "bezogen" werden. Ist man nicht alleinerziehend, kann falls nötig danach oder nächstes Mal auch der Papa mal 3 Tage beziehen, damit es nicht immer die Mutter ist.
Dass es den Tagen der Eltern angerechnet wird ist auch richtig...aber selbst wenn das Kind jedes Jahr mal krank ist und Mama selber auch nochmal, sind damit die Tage normal nicht überzogen. Firman "rechnen" im Normalfall mit ca 10-15 Krankheitstagen pro Mitarbeiter...die meisten werden das ja nicht erfüllen. Falls jemand deutlich mehr krank ist, kann die Firma jeweils ab dem ersten Tag ein Zeugnis verlangen, liegt dies vor, kann sie nichts sagen/machen.
0
Ja der Chef muss frei geben. Wir hatten hier schon einmal diese Diskussion. Daraufhin habe ich mich schlau gemacht, weil bei mir wenn meine Tochter krank war die Krankheitstage zu meinem Krankheitssaldo dazu gerechnet wurde und hier gesagt wurde, dass dies nicht zulässig ist. Aber es ist leider sehr wohl zulässig.
2 Kommentare Sortierung: Neuste Bewertung Chronologisch
Dass es den Tagen der Eltern angerechnet wird ist auch richtig...aber selbst wenn das Kind jedes Jahr mal krank ist und Mama selber auch nochmal, sind damit die Tage normal nicht überzogen. Firman "rechnen" im Normalfall mit ca 10-15 Krankheitstagen pro Mitarbeiter...die meisten werden das ja nicht erfüllen. Falls jemand deutlich mehr krank ist, kann die Firma jeweils ab dem ersten Tag ein Zeugnis verlangen, liegt dies vor, kann sie nichts sagen/machen.
http://www.orion.ch/rechtsratgeber/ratgeber/entries/6/
"Die Pflegetage werden dem persönlichen Krankenlohnanspruch vom Vater oder Mutter angerechnet."
Hingegen Ferien/Minusstunden darf der Arbeitgeber erst abziehen, wenn der Krankenlohnanspruch aufgebraucht ist.