Die Mindestlöhne für Hauspersonal wurden aufgrund des freien Personenverkehrs (Personenfreizügigkeit/Freizügigkeitsabkommen, Teil der Bilateralen Verträge) als «flankierende Massnahme» gegen das befürchtete Lohndumping eingeführt. Verständlich, wenn man bedenkt, was eine Hausangestellte / Nanny in Bulgarien, Ungarn, Rumänien, Tschechien etc. verdient. Selbst Liliput blieb nicht verschont vor dieser «dramatischen Entwicklung» und war dann auch mit ein Grund, warum die kostenlosen Stellengesuche bei Liliput.ch nicht mehr angeboten werden.
Natürlich gelten diese Mindestlöhne auch für Nannys, zumal diese in der Regel nebst der reinen Kinderbetreuung oft auch die «klassischen Hausarbeiten» verrichten (z.B. kochen, Essen zubereiten, einkaufen, waschen, putzen, etc.).
Weiter ist zu beachten, dass 3 verschiedene Mindestlohnansätze festgelegt wurden, welche nach der Qualifikation der Arbeitnehmenden abgestuft sind.
Staatssekretariat für Wirtschaft SECO - Mindestlohn für Hausangestellte ... Für ungelernte Angestellte ohne Berufserfahrung beträgt der Brutto-Mindestlohn CHF 18.20 in der Stunde. Für ungelernte Angestellte, die über vier Jahre Berufserfahrung in der Hauswirtschaft verfügen, wurde der Brutto-Lohn auf CHF 20.00 pro Stunde festgesetzt. Gelernte Hausangestellte mit einer dreijährigen beruflichen Grundbildung und einem Eidgenössischen Fähigkeitszeugnis (EFZ) erzielen einen minimalen Stundenlohn von CHF 22.00 und gelernte Hausangestellte mit einer zweijährigen Berufsbildung mit einem Berufsattest (EBA) CHF 20.00 in der Stunde. Der individuelle Monatslohn berechnet sich auf Basis dieser Stundenlöhne nach den vertraglichen Arbeitsstunden pro Woche. ... SECO Medienmitteilung - Mindestlohn für Hausangestellte www.seco.admin.ch/aktuell/00277/01164/01980/index.html?msg-id=35736
Fazit: Die Festlegung von Mindestlöhnen für Hauspersonal (NAV Hauswirtschaft) ist aus oben genannten Gründen bitter nötig! Darum mit der Familie reden und diese über den Stand der gesetzlich geltenden Bestimmungen und Lohn-Regelungen informieren. In diesem Sinne viel Gelingen und «Verhandlungsgeschick»!
PS. Der NAV gilt nur bei Arbeitsverhältnissen mit einem Mindestbeschäftigungsgrad von durchschnittlich 5 Stunden pro Woche beim gleichen Arbeitgeber.
Weiterführende Infos und Erläuterungen zum Normalarbeitsvertrag (NAV):
Erläuternder Bericht zum Entwurf für einen Normalarbeitsvertrag (NAV) mit zwingenden Mindestlöhnen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Hauswirtschaft www.news.admin.ch/NSBSubscriber/message/attachments/20996.pdf
Verordnung über den Normalarbeitsvertrag für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Hauswirtschaft (NAV Hauswirtschaft) www.news.admin.ch/NSBSubscriber/message/attachments/20832.pdf
Liliput vor 3h
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Rumpelstilzchen, üblicherweise steht einfach Nanny im Vertrag, allenfalls leichte Haushaltsarbeiten, aber was sich dann tatsächlich abspielt ist was anderes. Häufig macht dann die Nanny den ganzen Haushalt und Kinderbetreuung. Würde ich heute nochmals einen Vertrag abschliessen würde ich auch im Vertrag festhalten wollen, dass sich mit jedem weiteren Kind der Lohn erhöht. Oft fängt man als Nanny mit einem Kind an und je nach Familie betreut man ein paar Jahre später plötzlich 3 und mehr Kinder bei gleichem Lohn. Die offiziellen Lohnempfehlungen sind je nach Erfahrung und Ausbildung bei 25-35 Fr. bei zwei Kindern. Die Lohnempfehlung deckt sich aber in keinster Weise mit dem Mindestlohn und die meisten bekommen nicht mal den Mindestlohn. Geprüft wird da gar nichts, also ist auch ein Mindestlohn gar nichts sagend.
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Nein, eine Nanny ist ganz klar ausschliesslich für die Kinder zuständig. Allfällige leichte Hausarbeit nach Absprache oder klar als Bestandteil im Arbeitsvertrag definiert. Ansonsten muss im Arbeitsvertrag stehen "Nanny und Haushaltshilfe".
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Bei der SECO steht seit Nov.2013 ein Mindestlohn von 18.55.- / Std. Dies gilt aber für Hauswirtschaft. Kinderbetreuung wie Tagesmütter und Babysitter sind hier auszuschliessen. Wie sieht es denn mit Nanny aus? Gilt hier auch der Mindestlohn wie bei der SECO angegeben? Nanny ist ja zuständig für kinderbetreuung UND haushalt.
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Die Mindestlöhne für Hauspersonal wurden aufgrund des freien Personenverkehrs (Personenfreizügigkeit/Freizügigkeitsabkommen, Teil der Bilateralen Verträge) als «flankierende Massnahme» gegen das befürchtete Lohndumping eingeführt. Verständlich, wenn man bedenkt, was eine Hausangestellte / Nanny in Bulgarien, Ungarn, Rumänien, Tschechien etc. verdient. Selbst Liliput blieb nicht verschont vor dieser «dramatischen Entwicklung» und war dann auch mit ein Grund, warum die kostenlosen Stellengesuche bei Liliput.ch nicht mehr angeboten werden.
Natürlich gelten diese Mindestlöhne auch für Nannys, zumal diese in der Regel nebst der reinen Kinderbetreuung oft auch die «klassischen Hausarbeiten» verrichten (z.B. kochen, Essen zubereiten, einkaufen, waschen, putzen, etc.).
Weiter ist zu beachten, dass 3 verschiedene Mindestlohnansätze festgelegt wurden, welche nach der Qualifikation der Arbeitnehmenden abgestuft sind.
Staatssekretariat für Wirtschaft SECO - Mindestlohn für Hausangestellte
... Für ungelernte Angestellte ohne Berufserfahrung beträgt der Brutto-Mindestlohn CHF 18.20 in der Stunde. Für ungelernte Angestellte, die über vier Jahre Berufserfahrung in der Hauswirtschaft verfügen, wurde der Brutto-Lohn auf CHF 20.00 pro Stunde festgesetzt. Gelernte Hausangestellte mit einer dreijährigen beruflichen Grundbildung und einem Eidgenössischen Fähigkeitszeugnis (EFZ) erzielen einen minimalen Stundenlohn von CHF 22.00 und gelernte Hausangestellte mit einer zweijährigen Berufsbildung mit einem Berufsattest (EBA) CHF 20.00 in der Stunde. Der individuelle Monatslohn berechnet sich auf Basis dieser Stundenlöhne nach den vertraglichen Arbeitsstunden pro Woche. ...
SECO Medienmitteilung - Mindestlohn für Hausangestellte
www.seco.admin.ch/aktuell/00277/01164/01980/index.html?msg-id=35736
Fazit: Die Festlegung von Mindestlöhnen für Hauspersonal (NAV Hauswirtschaft) ist aus oben genannten Gründen bitter nötig! Darum mit der Familie reden und diese über den Stand der gesetzlich geltenden Bestimmungen und Lohn-Regelungen informieren. In diesem Sinne viel Gelingen und «Verhandlungsgeschick»!
PS.
Der NAV gilt nur bei Arbeitsverhältnissen mit einem Mindestbeschäftigungsgrad von durchschnittlich 5 Stunden pro Woche beim gleichen Arbeitgeber.
Weiterführende Infos und Erläuterungen zum Normalarbeitsvertrag (NAV):
Erläuternder Bericht zum Entwurf für einen Normalarbeitsvertrag (NAV) mit zwingenden Mindestlöhnen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Hauswirtschaft
www.news.admin.ch/NSBSubscriber/message/attachments/20996.pdf
Verordnung über den Normalarbeitsvertrag für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Hauswirtschaft (NAV Hauswirtschaft)
www.news.admin.ch/NSBSubscriber/message/attachments/20832.pdf
Liliput vor 3h
Die offiziellen Lohnempfehlungen sind je nach Erfahrung und Ausbildung bei 25-35 Fr. bei zwei Kindern. Die Lohnempfehlung deckt sich aber in keinster Weise mit dem Mindestlohn und die meisten bekommen nicht mal den Mindestlohn. Geprüft wird da gar nichts, also ist auch ein Mindestlohn gar nichts sagend.