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Da muss auf jeden Fall ein Vertrag her, bei dem die Mindestsumme fixiert ist. Wenn Du verheiratet bist, kommt dies in die Scheidungskonvention, wenn nicht, macht am besten auf dem KESB (Kindes und Erwachsenenschutzbehörde) einen Vertrag. Wenn er dann mehr bezahlen möchte, ist das ok. Aber es muss einfach ein Minimum festgehalten werden. Du weisst ja nicht, wie sich Euer Leben verändert und ob er dann immer soviel bezahlen möchte/kann.