Ich würde mit dem Beistand dies abklären vl.einen schriftlichen Vertrag vereinbaren, wann und wie oft du dein Kind besuchen darfst bzw. dein Kind bei dir haben kannst. Weil rein gesetzlich hast du ja das Besuchs-/Umgangsrecht schon. Und wenn du noch einen weiteren Schritt gehen willst dann kannst du das gemeinsame Sorgerecht beantragen ab diesem Jahr ist dies bei gutem Vater-Kind Verhältnis viel einfacher zu beantragen.
Da dies ja in wenigen Monaten fest im Gesetz verankert ist. Das alle Eltern egal ob verheiratet oder getrennt das gemeinsame Sorgerecht haben bei Kindern mit Geburts Jahr 2014. GEBURTSJAHRE 2009-2013 kann man das gemeinsame Sorgerecht beantragen. Also rein rechtlich gesehen darfst du vollen Umgang zu deinem Kind haben.
P.s Habe selber einen Beistand doch der Vater meines Kindes will sein Kind nicht sehen. Also ich finde es schade wenn der Kontakt zu einem Elternteil abgeklemmt wird. Freundliche Grüsse