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Hallo

Ausser der Hausordnung gibt es eine gesetzlich geregelte Nachtruhe (kt. Luzern z.B. ab 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr.

Nach persönlicher, erfolgloser freundlicher Intervention ist es primär Aufgabe der Hausverwaltung, das Problem zu lösen. Diese sollte sehr interessiert an der Einhaltung der elementaren Regeln sein. Anderenfalls ist sie mit dauernem Mieterwechsel konfrontiert. Sollte der Lärm über 22.00 Uhr hinaus gehen und übermässig sein, ist auch die Polizei zuständig.