Hallo Meme,
ich gebe noch zu bedenken:
sobald du deiner Schwägerin Geld für die Betreuung zahlst und deine Kind betreuen lässt, wirst du diesen Betrag ja wahrscheinlich als Kinderbetreuung am Jahresende von den Steuern absetzen wollen. Das geht allerdings nur, wenn die finanzielle Angelegenheit zwischen euch klar abgesprochen und nachvollziehbar ist. Das heisst, rein theoretisch muss deine Schwägerin pro Monat die Betreuung offiziell in Rechnung stellen und das Einkommen natürlich auch angeben.
Ich arbeite auch als Tagesmutter und würde sagen, ein Stundensatz von 10 CHF ist ok (Windeln, Pflegeprodukte, usw. natürlich ausgenommen).