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Hallo zusammen ganz so stimmt das nicht
Der Vater kann heute sehr wohl das gemeinsame Sorgerecht einklagen. Zudem hat er auch Anspruch auf ein Umgangs recht wo es Ihm gestattet auch mit Seinem Kind Urlaub zu machen und Europa ist da in der Regel kein Problem jedoch muss der Vater für die Kosten aufkommen.
Eine Adoption ist ausgeschlossen ausser der Kindsvater willigt ein.