Hallo
In der von dir beschriebenen Situation finde ich einen Vaterschaftstest unumgänglich, sonst wirst du dich immer fragen, ob du wirklich der Vater des Kindes bist.
Falls du der Vater bist, werdet ihr, nach neuester Regelung, das gemeinsame Sorgerecht bekommen. Ihr werdet euch einigen müssen betreffend Besuchsrecht und Unterhalt, die zuständigen Behörden werden euch dabei begleiten/unterstützen. Ihr werdet einen Unterhaltsvertrag machen müssen.
Ich bin auch der Meinung, es bringt nun auch nichts, wenn du sie mit Samthandschuhen anfasst. Du darfst in dieser Situation getrost einen Vaterschaftstest verlangen. Und auch sonst: Informiere dich über deine Rechte und Pflichten.
Gruss C.
(auch Alleinerziehend)