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Betreffend Kleinkinderbetreuungsbeiträgen (KKBB) noch der direkte Link für weitere Infos und Merkblättern die für den Kanton Zürich gelten.

Kanton Zürich - Kinder- & Jugendhilfe - Kleinkinderbetreuungsbeiträge
www.ajb.zh.ch/kinder_jugendhilfe/kleinkindbetreuungsbeitraege.html

Webseite Amt für Jugend und Berufsberatung des Kantons Zürich
Dank Kleinkinderbetreuungsbeiträgen (KKBB) können zusammen lebende Eltern oder allein Erziehende das Arbeitspensum vorübergehend reduzieren, um ihr Kind zu betreuen. Die Beiträge von monatlich maximal 2808 Franken werden längstens bis zum zweiten Geburtstag des Kindes ausgerichtet.

Andere Schweizer Kantone bieten vergleichbare Angebote an.

Zum Beispiel für den Kanton Aargau:

Gesundheit & Soziales - Gesellschaft - Öffentliche Sozialhilfe - Elternschaftsbeihilfe
www.ag.ch/gesellschaft/soziales/elternschaftsbeihilfe/Elternschaftsbeihilfe.jsp

Webseite Departement Gesundheit und Soziales des Kantons Aargau
Die Elternschaftsbeihilfe ist eine Massnahme der sozialen Prävention. Sie wird nach den Ansätzen des Ergänzungsleistungsgesetzes berechnet.

Die Elternschaftsbeihilfe ermöglicht wirtschaftlich schwachen Eltern oder Elternteilen, ihr Kind während der ersten sechs Monate persönlich zu betreuen. Die Elternschaftsbeihilfe dient damit nicht nur dem Kindswohl, sondern soll als Massnahme der sozialen Prävention gleichzeitig Bedürftigkeit verhindern. Beiträge in dieser oder ähnlicher Form gibt es in anderen Kantonen.