Kein Gesetz verpflichtet einen Bürger, Erste Hilfe zu leisten. Natürlich ist man gehalten, sich in Not befindenden Personen nach bestem Können zu helfen, für Erste Hilfe sind jedoch vertiefte Kenntnisse nötig. Wäre man tatsächlich dazu verpflichtet, müsste folgerichtig jede und jeder obligatorisch einen entsprechenden Kurs besuchen. Die meisten kennen aber nicht einmal den Unterschied zwischen Erster Hilfe und Nothilfe. Wer den Führerschein erwerben will, muss einen Kurs in Nothilfe besuchen (Nothelferkurs). Erste Hilfe geht aber wesentlich weiter. Über entsprechende Kenntnisse verfügen, von medizinischen Fachpersonen, Polizisten und Sanitätssoldaten einmal abgesehen, in der Regel höchstens die Mitglieder von Samaritervereinen.