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Kein Gesetz verpflichtet einen Bürger, Erste Hilfe zu leisten. Natürlich ist man gehalten, sich in Not befindenden Personen nach bestem Können zu helfen, für Erste Hilfe sind jedoch vertiefte Kenntnisse nötig. Wäre man tatsächlich dazu verpflichtet, müsste folgerichtig jede und jeder obligatorisch einen entsprechenden Kurs besuchen. Die meisten kennen aber nicht einmal den Unterschied zwischen Erster Hilfe und Nothilfe. Wer den Führerschein erwerben will, muss einen Kurs in Nothilfe besuchen (Nothelferkurs). Erste Hilfe geht aber wesentlich weiter. Über entsprechende Kenntnisse verfügen, von medizinischen Fachpersonen, Polizisten und Sanitätssoldaten einmal abgesehen, in der Regel höchstens die Mitglieder von Samaritervereinen.

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dies nicht ganz korrekt du bist verpflichtet zu Helfen nach deinem wissen mindestens Notruf wählen
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Ich möchte hier nur darauf hinweisen, dass nicht von "Nothilfe" geredet werden kann; besser würde heissen: Nothelferkurs (wie Du auch schreibst). Der Begriff Nothilfe wird in der Sozialarbeit verwendet und meint auch z.b. finanzielle Hilfe, gewähren von Unterkunft für Pflege, Ernährung etc. Hier geht es also um weit mehr als "Nothelfer bei einem Unfall" wo meistens Hilfe bei vermutetem oder realem physischen "Schaden" geleistet wird. Für Nothilfe wären dann Professionelle bei Ämtern, Institutionen etc. zuständig. Soviel nur als Ergänzung.
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Da irrst du dich aber sirio. Du kannst sehr wohl wegen unterlassener Hilfeleistung zur Rechenschaft gezogen werden. Natürlich muss sie zumutbar sein. Aber jeder Motorfahrzeuglenker in diesem Land hat obligatorisch den 1. Hilfekurs absolviert. Hilfeleistung kann auch schon sein, wenn man die Rettungskräfte alarmiert.
Zudem bedeutet 1. Hilfe ja nicht, dass man Behandlungen durchführen muss wie sie dann das med. Fachpersonal dann übernimmt.